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Zweijährige Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP)

Fachschule für Sozialpädagogik

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Die Vereinbarung bzw. den Vertrag für Berufspraktikanten sowie eine Handreichung Berufspraktikanten für Anleiter*innen finden Sie im Downloadbereich.


BILDUNGSZIEL

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz und stärkt die Personal- und Sozialkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus ist durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN

  • Mittlerer Bildungsabschluss wie der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder die Versetzung in Klasse 10/11 eines achtjährigen bzw. in Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • sowie
  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1BKSP).
    Ersatzweise zum 1BKSP gilt auch die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin/Kinderpfleger oder eine gleichwertige, in Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung. Ersatzweise zum 1BKSP zählt ebenso die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife. Ohne den Besuch des 1BKSPs ist in jedem Fall auch ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Voraussetzung.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.


ANMELDUNG

Die Anmeldung muss bis zum 1. März eines Jahres an der Merian-Schule eingegangen sein. Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der Merian-Schule erhältlich. Sie können es aber auch hier herunterladen:

Als Anmeldeunterlagen müssen beigefügt werden:

  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den schulischen und gegebenenfalls beruflichen Werdegang
  • beglaubigte Kopien der geforderten Zeugnisse und Bescheinigungen
  • schriftliche Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob auch an einer weiteren Schule ein Aufnahmeantrag gestellt wurde

Bitte schonen Sie Ressourcen und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail nicht bearbeitet werden können.
Bewerbungen bitte nicht per Einschreiben schicken, eine persönliche Annahme ist nicht gewährleistet.

 


STUNDENTAFEL

1. Pflichtfächer

Wochenstunden
2BKSP 1

Wochenstunden
2BKSP 2

1.1 Fächer    
     
Religionslehre/Religionspädagogik 2 2
Deutsch 2 2
Englisch 2 2
     
1.2 Handlungsfelder    
Berufliches Handeln fundieren 3,5  4
Erziehung und Betreuung gestalten 3,5 4
Bildung und Entwicklung fördern I 3,5 3
Bildung und Entwicklung fördern II 5,5 5
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 3 3
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 2 1
Sozialpädagogisches Handeln 4 4
2. Wahlpflichtbereich Wochenstunden
2BKSP 1
Wochenstunden 2BKSP 2
     
Musik/Rhythmik, Sport und Bewegungspädagogik
oder andere fachliche Inhalte
2 2
Gesamtstunden 33 33
3. Wahlbereich Wochenstunden
2BKSP 1
Wochenstunden 2BKSP 2
     
3.1 Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife: Mathematik 3 3
3.2 Weitere Wahlfächer 2 2

  • Handlungsfeld-Übersicht 2BKSP1 (Unterkurs) bis 2017/2018 auf der Basis des Lehrplans:

  • Handlungsfeld-Übersicht 2BKSP2 (Oberkurs) ab 2018/2019 auf der Basis des Lehrplans:

  • Handlungsfeld-Übersicht für Deutsch und Religion ab 2017/2018 (Unter- und Oberkurs) auf der Basis des Lehrplans:


ABSCHLUSSPRÜFUNG

Abgeschlossen wird die schulische Ausbildung durch eine schriftliche und mündliche Prüfung.


BERUFSPRAKTIKUM

Der schulischen Ausbildung folgt ein einjähriges Berufspraktikum (Anerkennungsjahr). Die sozialpädagogische Einrichtung für das Berufspraktikum ist von den Absolventen selbst auszuwählen. Das Berufspraktikum wird von der Schule durch Praxisbesuche, Praxisberatung, Studientage und Fortbildungsveranstaltungen begleitet.
Das Berufspraktikum endet mit einem Kolloquium. Mit dessen erfolgreichem Abschluss wird die „Staatliche Anerkennung als Erzieherin/als Erzieher" erworben.


FÖRDERUNG, ELTERNUNABHÄNGIGES BAFÖG

An der Merian-Schule besteht Lernmittelfreiheit nach den Richtlinien der Stadt Freiburg.

Seit August 2020 kann für den Besuch der Schulart 2BKSP sogenanntes Aufstiegs-BAföG beantragt werden! Die Förderung beträgt monatlich maximal 783 Euro (Stand Schuljahr 21/22), unabhängig davon, ob man zu Hause lebt oder nicht. Und unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern! Die Unterhaltsförderung wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. sie muss nicht zurückgezahlt werden. Weitere Informationen gibt es hier.

 

Tel.

0761 201-7217 oder -7781